Metaplanet stellt seine interne Kontrolle neu auf. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Satzung anzupassen und den Wechsel zu einer Governance-Struktur mit drei Ausschüssen einzuleiten. Darüber sollen die Aktionäre auf der Hauptversammlung am 25. März abstimmen – während das Unternehmen seit mehr als sieben Wochen keine weiteren Digital-Asset-Käufe mehr tätigt.
Neue Governance, klarere Haftung
Mit zunehmender Komplexität der Geschäfte will Metaplanet sich vom bisherigen Modell mit einem Board of Statutory Auditors lösen. Kern der geplanten Satzungsänderungen sind Regelungen, die die Haftung von Abschlussprüfern präzisieren und begrenzen.
Stimmen die Aktionäre zu, dürfte der Vorstand unter dem Companies Act bestimmte Haftungsrisiken für aktuelle oder frühere Abschlussprüfer reduzieren. Das gilt ausdrücklich nur dann, wenn diese nach Treu und Glauben gehandelt haben und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Metaplanet setzt damit auf einen gesetzlich definierten Rahmen für mögliche Schadenersatzansprüche – mit dem Ziel, unabhängige Prüfungen abzusichern und die Corporate-Governance-Strukturen zu stärken.
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Treasury-Pause und stabile Kapitalstruktur
Parallel zum Governance-Umbau hat Metaplanet seine zuvor offensive Krypto-Akkumulationsstrategie gestoppt. Laut Marktberichten gab es seit über sieben Wochen keine neuen Treasury-Käufe. Aus einer aktiven Kaufphase ist damit vorerst ein Haltemodus geworden.
Auch auf der Kapitalseite blieb es zuletzt ruhig: Im Februar wurden keine der an den EVO FUND vergebenen Aktienbezugsrechte (23. und 24. Serie) ausgeübt. Sämtliche 2,1 Millionen Rechte sind weiterhin ungenutzt. Das verhinderte eine Verwässerung für bestehende Aktionäre und zeigt, dass das an Refinanzierung gekoppelte Programm aktuell nicht in Anspruch genommen wird.
Nächster Termin: Hauptversammlung
Der formale Umbau soll Metaplanets Entwicklung nach der starken Ausrichtung auf alternative Reservewerte organisatorisch unterfüttern. Die zentrale Wegmarke ist die ordentliche Hauptversammlung am 25. März: Dort entscheidet sich, ob die Satzungsänderungen samt Haftungsregelungen für Abschlussprüfer in Kraft treten.
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