Covestro Aktie: Brüssels strenge Auflagen
Die EU-Wettbewerbshüter genehmigen die Übernahme von Covestro durch ADNOC unter strengen Bedingungen, darunter Lizenzverpflichtungen für Patente. Eine Kapitalzufuhr von 1,17 Mrd. Euro wird erlaubt.

Kurz zusammengefasst
- EU veröffentlicht Details zu Übernahme-Auflagen
- ADNOC muss Patente an EU-Konkurrenten lizenzieren
- Kapitalzufuhr von 1,17 Milliarden Euro genehmigt
- Squeeze-out auf Hauptversammlung im Mai 2026
Die europäischen Wettbewerbshüter legen die Karten auf den Tisch. Erstmals wird im Detail sichtbar, unter welchen regulatorischen Fesseln der milliardenschwere Verkauf des Leverkusener Polymerkonzerns an ADNOC über die Bühne gehen darf. Das veröffentlichte Dokument zeigt deutlich, wie Brüssel künftige Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Subventionen verhindern will.
Patente als zentrales Zugeständnis
Im Zentrum der Untersuchung nach der neuen EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen (FSR) standen finanzielle Vorteile für den Käufer aus Abu Dhabi. Die Kommission identifizierte unter anderem Staatsgarantien, die ADNOC ein höheres Angebot ermöglichten, als es einem rein privatwirtschaftlichen Investor möglich gewesen wäre. Um den Deal abzusichern, musste der staatliche Ölkonzern weitreichende Zugeständnisse machen.
So ist das Unternehmen nun verpflichtet, seine Satzung an das ordentliche Insolvenzrecht der Vereinigten Arabischen Emirate anzupassen. Gleichzeitig muss ADNOC EU-Produzenten marktübliche Lizenzen für bestehende und künftige Nachhaltigkeitspatente von Covestro gewähren. Lediglich acht namentlich genannte Konkurrenten sind von dieser Regelung ausgenommen. Ein Überwachungstreuhänder wird die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren.
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Finanzspritze in schwierigen Zeiten
Trotz der festgestellten Wettbewerbsvorteile untersagte die Behörde eine geplante unmittelbare Kapitalzufuhr in Höhe von 1,17 Milliarden Euro nicht. Diese Finanzspritze gilt als zentrales Element der Übernahmevereinbarung. Die Brüsseler Beamten begründeten diese Entscheidung explizit mit dem schwierigen Marktumfeld. Die europäische Chemieindustrie leidet weiterhin massiv unter einer schwachen Nachfrage, strukturellen Überkapazitäten und hohen Energiekosten. Frisches Kapital für Investitionen wird in dieser Phase dringend benötigt, was zahlreiche interne Dokumente von Covestro im Prüfverfahren untermauerten.
Warten auf die Barabfindung
Während die regulatorischen Rahmenbedingungen nun transparent sind, läuft der formale Abschied vom Kapitalmarkt nach Plan. ADNOC hält über seine Gesellschaft XRG bereits 95,1 Prozent der Anteile. Die regulären Marktkräfte sind faktisch außer Kraft gesetzt, was sich in einer extrem niedrigen 30-Tage-Volatilität von lediglich 3,17 Prozent zeigt. Der Kurs bewegte sich gestern mit einem Schlussstand von 59,96 Euro kaum vom Fleck. Anleger warten derzeit lediglich auf die Bewertung eines unabhängigen Prüfers.
Das endgültige Ende der Börsengeschichte wird auf der Hauptversammlung am 19. Mai 2026 besiegelt. Dort steht der finale Squeeze-out auf der Agenda, bei dem die verbliebenen Aktien gegen eine festgelegte Barabfindung an den Großaktionär übergehen. Bereits zwei Wochen zuvor, am 5. Mai 2026, endet die Zulassung der Papiere zum regulierten Markt.
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