Für die CureVac Aktie ist der Börsenhandel abgeschlossen, der öffentliche Marktauftritt damit beendet. Hintergrund ist die vollständige Übernahme durch BioNTech, nach der die Notierung an der Nasdaq eingestellt wurde. Für ehemalige Aktionäre bleibt jedoch noch ein wichtiger administrativer Schritt – mit einer sehr knappen Frist.
Handel eingestellt, Delisting vollzogen
Der Handel mit CureVac-Aktien an der Nasdaq ist offiziell beendet. Der Antrag des Unternehmens auf Delisting wurde am 16. Januar wirksam, seitdem findet kein Börsenhandel mit dem Papier mehr statt. Damit wurde der logische Schlusspunkt nach dem Vollzug der BioNTech-Übernahme gesetzt.
Der letzte Kurs vor Aussetzung lag bei rund 4,66 US‑Dollar. Im Anschluss erfolgte die offizielle Streichung aus dem Nasdaq Global Market. Auch nachgelagerte Abwicklungsstellen haben ihre Dienste eingestellt. So beendete etwa das russische National Settlement Depository am 21. Januar die Abwicklung für die Aktie.
BioNTech-Übernahme im Detail
Das Ende des Börsenkapitels ist direkte Folge der vollständigen Übernahme durch BioNTech. Die Transaktion wurde abgeschlossen, CureVac geht in eine neue Rechtseinheit mit dem Namen CureVac Merger B.V. über. Operativ und rechtlich ist das Unternehmen damit vollständig in die BioNTech-Gruppe eingebunden.
Wesentliche Eckpunkte der Transaktion:
- Andienungsquote: 86,75 % des Grundkapitals beziehungsweise 195.341.219 Aktien wurden angedient.
- Umtauschverhältnis: Verbleibende Aktionäre erhalten BioNTech-ADS im Verhältnis 0,05363 je CureVac-Aktie.
- Transaktionsvolumen: Der Eigenkapitalwert der Transaktion lag bei rund 1,25 Milliarden US‑Dollar.
Damit wird die weitere wirtschaftliche Entwicklung der früheren CureVac-Aktivitäten künftig allein im BioNTech-Kurs abgebildet.
Wichtige Frist für ehemalige Aktionäre
Für frühere Anteilseigner ist eine letzte Frist entscheidend. Im Zusammenhang mit der Transaktion besteht die Möglichkeit, eine steuerliche Erstattung zu beantragen. Hierfür wurde ein Verfahren eingerichtet, bei dem der Antrag per E‑Mail an eine von BioNTech benannte Kontaktadresse zu richten ist.
Die Frist zur Einreichung dieser Anträge endet am 27. Januar. Wer eine Erstattung geltend machen möchte, muss also kurzfristig aktiv werden.
Forschung geht unter BioNTech-Dach weiter
Mit der vollständigen Integration werden sämtliche Forschungs- und Entwicklungsprogramme von CureVac im BioNTech-Konzern fortgeführt. Dazu zählen mehrere Onkologie-Projekte, die sich weiterhin in aktiver Entwicklung befinden.
Ein Beispiel ist eine Phase‑1‑Studie zu nicht-kleinzelligem Lungenkrebs, die wie geplant weiterläuft. Potenzielle künftige Wertbeiträge aus diesen Forschungsprogrammen schlagen damit ausschließlich in der Bewertung von BioNTech zu Buche.
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