London (www.fondscheck.de) - Pressemitteilung von HANetf Limited und ETC Group vom 16. Mai 2022:
Als die ETC Group im Juni 2020 ihren ersten Krypto-ETC, den BTCetc - ETC Group Physical Bitcoin (
ISIN DE000A27Z304 /
WKN A27Z30) an der Deutschen Börse notierte, war eine der am häufigsten gestellten Fragen von Privatanlegern in Deutschland noch nicht geklärt: Wie steht es um die einkommensteuerliche Behandlung von Krypto-ETCs? Zur Klärung dieser Frage hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun ein Schreiben zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token veröffentlicht.
Das bestätigt, dass Krypto-ETCs wie diejenigen der ETC Group genauso wie physische Gold ETCs behandelt werden sollen, beispielsweise Xetra-Gold® (
ISIN DE000A0S9GB0 /
WKN A0S9GB ) oder The Royal Mint Physical Gold (
ISIN XS2115336336 /
WKN A279KU ), die bereits steuerfrei sind.
Dieses Schreiben bestätigt des Weiteren unsere zuvor bereits veröffentlichte Auffassung, dass deutsche Privatinvestoren in die von der ETC Group ausgegebenen Krypto-ETCs nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr keine Steuern auf Gewinne aus solchen Investitionen zahlen müssen, dank der vollständigen physischen Hinterlegung jedes ETCs und der Möglichkeit, diese physisch einzulösen.
Anleger können bei ETC Group derzeit aus 14 verschiedenen ETCs wählen, um die Preisentwicklung von Bitcoin, Ethereum und anderen beliebten Kryptowährungen teilhaben zu können.
Bradley Duke, Gründer und Co-CEO der ETC Group sagt: "ETC Group wurde gegründet, um Investoren in Deutschland und anderen Ländern robuste, hochliquide und innovative Kryptowährungs-ETCs anzubieten. Als Teil der Produktentwicklung war es unser Ziel, die besten Eigenschaften etablierter physischer GoldETCs auf unsere Krypto-ETCs anzuwenden. Dies beinhaltet die Möglichkeit für Endanleger, sich die jeweils zugrundeliegende Kryptowährung physisch ausliefern zu lassen. Die natürliche Schlussfolgerung dieser Funktion besteht darin, eine positive steuerliche Behandlung für BTCE, ZETH und unsere anderen ETC Produkte zu erzielen.
Die ETC Group wird weiter daran arbeiten, dass alle Anleger Zugang zum Kryptowährungsmarkt bekommen, mit Hilfe robuster, regulierter Produkte, die an führenden internationalen Börsen wie der Deutschen Börse handeln, und die mit Hilfe zentraler Gegenparteien abgewickelt werden."
Andre Voinea, Leiter deutschsprachige Regionen bei HANetf (offizieller Vertriebspartner der ETC Group), kommentiert: "Dies ist eine spannende Entwicklung. Wir haben lange Zeit gemeinsam mit unserem Partner ETC Group auf solch eine Klarstellung für Investoren hingearbeitet. Das Schreiben gibt Anlegern nun einen weiteren guten Grund, auf unsere Krypto-ETPs zurückzugreifen, um in Kryptowährungen zu investieren. Die Entscheidung, physische Krypto-ETCs mit physischen Gold-ETCs gleichzusetzen, ist konsequent, da für letztere umfangreiche und langjährige rechtliche Leitlinien existieren."
Die Vorteile von Krypto ETCs gegenüber einer direkten Investition in digitale Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Einfacher Handel, ohne die Notwendigkeit eines Digital Wallets
Die ETCs sind wie Aktien oder ETFs über reguläre Online-Broker oder Wertpapierbanken handelbar. Es ist kein neues Konto erforderlich, Investoren können einfach nach der ISIN oder dem Kürzel auf Ihrer Handelsplattform suchen.
Verwahrung auf institutionellem Niveau
Die zugrunde liegenden digitalen Vermögenswerte werden bei einer regulierten und spezialisierten Verwahrstelle aufbewahrt, und durch einen unabhängigen Treuhänder abgesichert, wodurch das Ausfallrisiko gegenüber der Emittentin eliminiert wird.
100 % physisch hinterlegt & lieferbar
Investoren investieren direkt in die zugrundeliegende Kryptowährung, und können diese, alternativ zum Verkauf an der Börse, über einen physischen Rückzahlungsmechanismus auszahlen lassen. Diese Produkteigenschaft ist nicht in allen am Markt verfügbaren Produkten vertreten, und bietet Anlegern zusätzlichen Komfort und Sicherheit. (16.05.2022/fc/n/e)