Die Fusion zwischen Omnicom und der Interpublic Group (IPG) rückt erneut in das Visier der Justiz. Eine Klage gegen die US-Handelsaufsicht FTC stellt nun zentrale Bedingungen der Genehmigung infrage. Während die Aktie zuletzt zulegen konnte, werfen die regulatorischen Auflagen neue Fragen zur strategischen Freiheit des Werbegiganten auf.
- Schlusskurs (Freitag): 69,87 USD (+1,09 %)
- Quartalsdividende: 0,80 USD
- Zentrales Ereignis: NewsGuard verklagt die FTC wegen einer „Blacklist“-Auflage aus dem IPG-Merger.
Klage wegen Zensurvorwurf
Am Freitag reichte die Medienbewertungs-Organisation NewsGuard Klage gegen die FTC und deren Vorsitzenden Andrew Ferguson vor einem Bundesgericht in Washington D.C. ein. Im Zentrum des Verfahrens steht eine Auflage, welche die Behörde im Zuge der Fusion von Omnicom und IPG erteilt haben soll.
Laut den Gerichtsdokumenten behauptet NewsGuard, die FTC habe eine Bestimmung durchgesetzt, die faktisch wie eine „schwarze Liste“ wirkt. Diese untersage es dem fusionierten Unternehmen, Verträge mit Diensten zur Nachrichtenbewertung abzuschließen. NewsGuard wertet dies als verfassungswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit und wirft der Behörde vor, ihre Macht zur Zensur zu missbrauchen.
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Aktie zeigt sich robust
Die Anleger reagierten zum Ende der Handelswoche gelassen auf die juristischen Entwicklungen. Die Aktie schloss am Freitag mit einem Plus von 1,09 % bei 69,87 USD. Damit setzt das Papier seinen stabilen Trend fort, gestützt durch eine verlässliche Dividendenpolitik. Zuletzt schüttete der Konzern Anfang Januar eine Quartalsdividende von 0,80 USD pro Aktie an seine Anteilseigner aus.
Der Ausgang des Rechtsstreits wird zeigen, ob die FTC ihre Eingriffsbefugnisse bei Fusionen im Werbesektor überschritten hat. Sollte das Gericht der Argumentation von NewsGuard folgen, könnte dies die regulatorischen Fesseln für das fusionierte Unternehmen lockern. Die kommenden Anhörungen vor dem Bundesgericht werden darüber entscheiden, inwieweit der Konzern künftig wieder mit externen Bewertungsdienstleistern zusammenarbeiten darf.
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