POET Technologies Aktie: Sammelklage wegen Steuerverschleierung
Mehrere Kanzleien verklagen POET Technologies. Dem KI-Chip-Spezialisten wird vorgeworfen, Anleger über Steuerstatus und Verträge getäuscht zu haben.

Kurz zusammengefasst
- Sammelklage gegen KI-Chip-Firma eingereicht
- Management soll Steuerstatus falsch dargestellt haben
- Aktie verliert nach Kursanstieg an Wert
- Kapitalspritze von 400 Millionen US-Dollar erhalten
POET Technologies gerät unter juristischen Druck. Mehrere Anwaltskanzleien haben eine Sammelklage gegen den Spezialisten für KI-Chips eingereicht. Der Vorwurf wiegt schwer: Das Management soll Investoren über den Steuerstatus und interne Geschäftsvereinbarungen getäuscht haben.
Vorwurf der Falschaussage
Im Zentrum der Klage steht der Zeitraum vom 1. bis zum 27. April 2026. Die Kläger werfen POET vor, seinen US-Steuerstatus falsch dargestellt zu haben. Eine Einstufung als passive Auslandsgesellschaft könnte negative Steuerfolgen für US-Aktionäre haben.
Ein weiterer Vorwurf betrifft die Verletzung von Vertraulichkeitsvereinbarungen. Ein leitender Angestellter soll Details über Geschäftspartner öffentlich diskutiert haben. Ein hohes Risiko. Solche Verstöße gefährden potenziell wichtige Partnerschaften in der Chipbranche.
Volatilität und Kapitalspritze
Die Nachricht trifft auf eine Aktie mit hoher Volatilität. Am Freitag schloss das Papier bei 10,88 Euro. Damit liegt der Kurs zwar rund 78 Prozent über dem Jahresbeginn, verlor aber zuletzt deutlich an Boden.
Im Mai sicherte sich POET eine Kapitalspritze von 400 Millionen US-Dollar. Ein einzelner institutioneller Investor finanzierte diesen Ausbau der Fertigungskapazitäten. Das Geld fließt primär in die Forschung für KI-Lösungen.
Verluste trotz Umsatzplus
Die jüngsten Geschäftszahlen zeigen ein gemischtes Bild. Im ersten Quartal 2026 stieg der Umsatz auf rund 500.000 US-Dollar. Dem steht jedoch ein Nettoverlust von 12,3 Millionen US-Dollar gegenüber.
Ende Juni steht die Hauptversammlung an. Dort entscheiden die Aktionäre über die geplante Sitzverlegung in die USA. Bis zum 29. Juni können sich betroffene Anleger als Hauptkläger für das Verfahren melden.
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