PSI Software Aktie: Delisting rückt näher

Nach der kartellrechtlichen Freigabe steht der Börsenrückzug von PSI Software unmittelbar bevor. Aktionäre haben bis Anfang Januar Zeit, das Übernahmeangebot anzunehmen.

Andreas Sommer ·
PSI Software Aktie

Kurz zusammengefasst

  • Kartellamt genehmigt Übernahme ohne Auflagen
  • Angebotsfrist für Aktionäre läuft bis 2. Januar
  • Delisting würde Liquidität stark reduzieren
  • Neue Eigentümer planen internationale Expansion

Der US-Investor Warburg Pincus steht kurz vor dem Ziel. Mit 82,35 Prozent aller Anteile kontrolliert der Finanzinvestor bereits die Mehrheit an PSI Software. Nach der Freigabe durch das Bundeskartellamt am 19. Dezember ist der Weg zum Börsenrückzug des Berliner Softwareunternehmens praktisch frei. Für die verbleibenden Aktionäre tickt nun die Uhr.

Kartellamt sieht keine Wettbewerbsprobleme

Die Wettbewerbshüter haben die Übernahme ohne Auflagen durchgewunken. Ihre Begründung: Obwohl E.ON als größter Kunde bereits Einfluss auf die Entwicklung der PSIcontrol-Netzmanagementsoftware nimmt, ändert sich dies durch die Transaktion nicht grundlegend. Warburg Pincus habe zudem kein Interesse daran, andere Kunden zu benachteiligen – ein wirtschaftlicher Eigentor wäre das Ergebnis.

Die Eckdaten der Transaktion:
– Gebotspreis: 45 Euro je Aktie in bar
– Prämie von 83,7 Prozent zum Xetra-Schlusskurs vom 8. Oktober 2025
– Gesamtbewertung: rund 702 Millionen Euro
– Bereits gesichert: 80,83 Prozent durch eingereichte Aktien und Kaufverträge
– Zusätzlich: 1,52 Prozent über barausgleichende Finanzinstrumente

Letzte Chance bis 2. Januar

Die reguläre Annahmefrist ist seit dem 15. Dezember abgelaufen. Doch wer seine Aktien noch nicht angedient hat, bekommt eine zweite Chance: Die zusätzliche Annahmefrist läuft bis zum 2. Januar 2026, 24 Uhr. Danach schließt sich das Fenster für das Übernahmeangebot endgültig.

Der Zeitpunkt ist bewusst gewählt. Nach Abwicklung des Angebots plant Warburg Pincus den schnellstmöglichen Börsenrückzug. Vorstand und Aufsichtsrat von PSI Software stehen voll hinter diesem Schritt. Die Begründung: Die langfristige Strategie lasse sich außerhalb des Börsenumfelds besser umsetzen.

Was das Delisting für Restaktionäre bedeutet

Ein Börsenrückzug hätte drastische Folgen für die Liquidität. Das Handelsvolumen der verbleibenden Papiere würde praktisch gegen null tendieren. Wer dann noch verkaufen will, dürfte erhebliche Schwierigkeiten bekommen – und mit deutlichen Abschlägen rechnen müssen.

E.ON behält seine Beteiligung von 17,77 Prozent. Der Energiekonzern gilt als gemeinsam mit Warburg Pincus handelnde Person. Eine Rahmenvereinbarung regelt die künftige Zusammenarbeit mit PSI und dem Management.

Wachstumspläne unter neuem Eigentümer

Warburg Pincus will die Marktposition von PSI Software ausbauen. Der Fokus liegt auf der Transformation zu Software-as-a-Service und Cloud-nativen Lösungen. Gleichzeitig plant der Investor die internationale Expansion in die Amerikas, Europa und Asien voranzutreiben. Organisches Wachstum und Zukäufe sollen finanziert werden.

Die Berliner Zentrale und die bestehende Managementstruktur bleiben erhalten. Ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist für die ersten zwei Jahre nach Vollzug ausgeschlossen – ein gewisser Schutz für Minderheitsaktionäre.

Noch ausständig ist die Prüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der Investitionskontrolle. Der Vollzug wird für das erste Quartal 2026 erwartet. Die Aktie notiert bei 45,10 Euro – exakt auf Angebotsniveau.

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PSI Software Aktie

45,00 EUR

– 0,30 EUR -0,66 %
KGV 0,00
Sektor Technologie
Div.-Rendite 0,00 %
Marktkapitalisierung 713,04 Mio. EUR
ISIN: DE000A0Z1JH9 WKN: A0Z1JH

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