Quantum eMotion wartet weiter auf grünes Licht für den geplanten Wechsel an die US-Börse. Das Unternehmen will seine Stammaktien an der NYSE American listen lassen – doch dafür fehlen noch regulatorische Freigaben. Wie groß ist der Schritt, wenn die Notierung tatsächlich gelingt?
Heute steht vor allem ein formaler Meilenstein im Mittelpunkt: Am 22. Januar hat Quantum eMotion bei der US-Börsenaufsicht SEC ein Form-40-F-Registrierungsdokument eingereicht.
Wichtige Fakten auf einen Blick:
– Form 40-F eingereicht: 22. Januar
– Zielbörse: NYSE American
– Aktueller Handel: TSX Venture und OTCQB
– Börsenwert (Ende Januar, laut Yahoo Finance): rund 1,1 Mrd. CAD
– Finanzdaten (Q3 2025): 24,71 Mio. CAD Cash, Debt/Equity 0,24%, Nettoverlust (TTM) 7,71 Mio. CAD
Was jetzt noch fehlt
Mit dem Form 40-F erfüllt die kanadische Gesellschaft eine Voraussetzung für das US-Listing. Abgeschlossen ist der Prozess damit aber nicht. Laut Unternehmensangaben hängt die Notierung an zwei Freigaben:
- Die SEC muss das Form 40-F für wirksam erklären.
- Die NYSE American muss die endgültige Zulassung erteilen.
Einen Zeitplan nennt das Unternehmen nicht. Quantum eMotion kündigte an, bei neuen Informationen zu berichten.
Finanzlage und operatives Profil
Aus dem zuletzt veröffentlichten Quartalsbericht (Q3 2025, Ende am 30. September 2025) geht hervor: Die Gesellschaft verfügte über 24,71 Mio. CAD an Barmitteln, bei einem sehr niedrigen Debt/Equity-Verhältnis von 0,24%. Gleichzeitig steht ein Nettoverlust von 7,71 Mio. CAD über die letzten zwölf Monate (TTM) zu Buche.
Laut Quelltext ist das Unternehmen vor Umsatz (pre-revenue) und arbeitet an der Entwicklung und Kommerzialisierung von QRNG-Technologie sowie quantum-sicherer Verschlüsselung.
Einordnung: Warum eine US-Notierung zählt
Eine erfolgreiche Notierung an der NYSE American würde den Zugang zum US-Kapitalmarkt verändern. Im Quelltext wird vor allem auf zwei mögliche Effekte verwiesen: bessere Handelbarkeit (Liquidität) und höhere Sichtbarkeit. Außerdem könnte die Aktie für US-Institutionelle leichter investierbar werden und breiter im US-Privatanlegersegment wahrgenommen werden.
Der Antrag fällt in eine Phase, in der das Interesse an Quantentechnologie laut Text anhält. Als Beispiel wird die Kapitalallokation über thematische Produkte wie den Defiance Quantum ETF genannt.
Zum Stand heute bleibt der Prozess jedoch offen: Quantum eMotion weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine Garantie für eine erfolgreiche Zulassung gibt. Konkrete nächste Wegmarken sind die Wirksamkeitserklärung der SEC und die Endentscheidung der NYSE American.
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