Uber Aktie: BGH-Urteil trifft Kerngeschäft

Der BGH bestätigt die Rückkehrpflicht für Mietwagenfahrer. Uber sieht sein Geschäftsmodell in Deutschland durch das Urteil stark eingeschränkt.

Redaktion Stock-World ·
Ein Uber-Fahrzeug steht bei Dämmerung auf einer Stadtstraße, visuell isoliert, was eine rechtliche Herausforderung andeutet. (KI-generiertes Symbolbild)
Symbolbild, KI-generiert

Kurz zusammengefasst

  • BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen
  • Uber kritisiert Regelung als ineffizient
  • Taxigewerbe begrüßt Urteil für Wettbewerb
  • Uber drosselt zudem KI-Ausgaben intern

Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil gefällt, das Ubers deutsches Geschäftsmodell unter Druck setzt. Die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen — Fahrer müssen nach jeder Fahrt unverzüglich zurück zum Betriebssitz, bevor sie den nächsten Auftrag annehmen dürfen.

Uber selbst nennt die Regelung aus den frühen 1980er Jahren „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“. Rund 30 Prozent aller Fahrstrecken entstünden allein durch die Pflicht-Rückfahrt zum Betriebssitz — Leerkilometer, die Kosten treiben und letztlich die Fahrgäste bezahlen. Der erste Zivilsenat in Karlsruhe sah das anders: weder Verfassungsrecht noch EU-Recht stünden der Regelung entgegen, da es sich um einen rein nationalen Sachverhalt handele.

Der konkrete Fall

Ausgangspunkt war eine Klage einer Kölner Taxigenossenschaft gegen ein Unternehmen, das Fahrten über Uber X abwickelt. Ein Fahrer blieb nach dem Absetzen eines Fahrgastes für zwölf Minuten am selben Ort, nahm zwischenzeitlich eine Testbestellung an und stornierte sie sofort wieder. Land- und Oberlandesgericht Köln hatten der Klage bereits stattgegeben — der BGH bestätigte nun diese Linie.

Das Taxigewerbe sieht die Entscheidung als wichtiges Signal für fairen Wettbewerb. Hintergrund: Taxis unterliegen deutlich strengeren Pflichten, müssen etwa auch unrentable Aufträge annehmen und den Betrieb im genehmigten Rahmen garantieren. Die Rückkehrpflicht soll dieses Ungleichgewicht zumindest teilweise ausgleichen.

KI-Kosten als zweites Thema

Unabhängig vom Rechtsstreit wurde diese Woche bekannt, dass Uber bei internen KI-Ausgaben die Bremse zieht. Nachdem das Unternehmen sein für das gesamte Jahr 2026 geplantes KI-Budget bereits aufgebraucht hatte, gelten nun monatliche Ausgabenlimits von 1.500 Dollar pro Mitarbeiter und Tool — gültig für KI-Coding-Software wie Cursor oder Claude Code. Jeder Mitarbeiter kann seinen Verbrauch per Dashboard verfolgen und bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

CEO Dara Khosrowshahi hatte zuletzt erklärt, rund zehn Prozent des unternehmenseigenen Codes werde bereits von KI-Agenten erstellt. Parallel drosselt Uber sein Einstellungstempo — begründet mit Produktivitätsgewinnen durch KI. Wie stark sich das tatsächlich in neuen Kundenfunktionen niederschlägt, bleibt intern unklar, wie COO Andrew Macdonald einräumte.

Das BGH-Urteil schränkt Ubers operative Flexibilität auf dem deutschen Markt vorerst ein. Eine Gesetzesänderung wäre der einzige Ausweg — und die liegt nicht in Ubers Hand.

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Uber Aktie

61,05 EUR

– 0,03 EUR -0,05 %
KGV 15,27
KUV 2,56
Sektor Technologie
Div.-Rendite —
Marktkapitalisierung 142,20 Mrd. USD
Ø Kursziel 100,77 USD
ISIN: US90353T1007 WKN: A2PHHG

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