UBS Aktie: Regulierung vertagt
Die Schweizer Politik vertagt die Entscheidung über strengere Eigenkapitalregeln für die UBS auf August 2026.

Kurz zusammengefasst
- Entscheidung auf August 2026 vertagt
- Strengere Eigenkapitalanforderungen geplant
- UBS-Aktie fällt um rund ein Prozent
- Alternativmodelle werden nun geprüft
Die Schweizer Politik lässt sich Zeit. Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat eine Entscheidung zur geplanten Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen für UBS auf August 2026 verschoben — und damit eine wichtige regulatorische Weiche vorerst offengelassen.
Was auf dem Spiel steht
Der Bundesrat hatte Ende April 2026 eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die es in sich hat: Systemrelevante Banken — und gemeint ist damit de facto UBS — müssten den Buchwert ihrer Beteiligungen an ausländischen Töchtern künftig vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen. Eine Anforderung, die das Eigenkapital der Bank erheblich belasten würde.
Die Kommission (WAK-S) hörte dazu ein breites Spektrum an Stimmen: Vertreter der Kantone, der Schweizerischen Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht Finma, der UBS selbst sowie Wirtschaftsverbände und Wissenschaftler. Auch Finanzministerin Karin Keller-Sutter nahm teil. Das Ergebnis: Einigkeit über das Ziel, aber kein Konsens über den Weg.
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Zwischen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit
Einerseits besteht in der Kommission grundsätzlich Übereinstimmung, dass ein stabiler und wettbewerbsfähiger Finanzplatz Schweiz im nationalen Interesse liegt. Andererseits gehen die Meinungen darüber, wie streng die Eigenmittelvorschriften konkret ausfallen sollen, merklich auseinander.
Die WAK-S will nun Alternativmodelle zum Bundesratsentwurf „vertieft und mit genügend Zeit“ prüfen. Im August soll außerdem die bislang zurückgestellte Vorlage zum sogenannten Public Liquidity Backstop — einem staatlichen Liquiditätsnetz für Krisenszenarien — wieder aufgenommen werden.
An der SIX reagierte die UBS-Aktie heute mit einem Minus von rund 1,05 Prozent auf 33,86 Euro. Der Kurs spiegelt damit die Unsicherheit wider, die ein regulatorisches Verfahren ohne absehbaren Abschluss nun einmal mit sich bringt. Wie das Ergebnis der August-Sitzung ausfällt, bleibt vorerst offen.
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