UBS Aktie: Umbau und Altlasten

UBS stärkt die Führung mit neuen Verwaltungsratsmitgliedern, muss sich aber gleichzeitig mit einem Millionen-Urteil aus dem Archegos-Skandal auseinandersetzen. Die operative Stärke steht im Kontrast zum aktuellen Aktienkurs.

Kurz zusammengefasst:
  • Neue Schwergewichte für den Verwaltungsrat nominiert
  • FINRA-Schiedsgericht spricht Ex-Mitarbeiter Millionen zu
  • Starke operative Zahlen mit Gewinnplus und Dividendensteigerung
  • Aktienkurs notiert deutlich unter 50-Tage-Durchschnitt

UBS zieht die Zügel im Verwaltungsrat neu an – und wird gleichzeitig von einem US-Schiedsgericht an die teuersten Kapitel der Credit-Suisse-Übernahme erinnert. Genau dieses Spannungsfeld prägt die laufende Transformation: strategische Neuaufstellung auf der einen Seite, juristische Nachwehen auf der anderen. Wie viel Ballast steckt noch im Archegos-Erbe?

Verwaltungsrat: Zwei neue Schwergewichte

Zum 27. Februar hat UBS die Nominierung von Agustín Carstens und Luca Maestri für die Wahl in den Verwaltungsrat an der Generalversammlung am 15. April 2026 bekannt gegeben. Beide Kandidaten stehen für klar umrissene Kompetenzen: Carstens bringt langjährige Erfahrung in Zentralbank- und Regulierungsfragen mit, Maestri vor allem CFO-Expertise aus seiner Zeit bei Apple.

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Gleichzeitig kommt Bewegung in die bestehende Besetzung. William C. Dudley und Jeanette Wong treten nicht zur Wiederwahl an. Lukas Gähwiler gibt nach einer langen Karriere im Bankwesen das Amt als Vizepräsident ab. Als Nachfolger für diesen Posten ist Markus Ronner bereits nominiert.

FINRA-Urteil: Archegos wirkt nach

Parallel zur Personalie holt ein Schiedsgerichtsurteil die Rechtsrisiken aus dem Credit-Suisse-Erbe zurück auf die Agenda. Ein FINRA-Schiedsgericht sprach einem ehemaligen Credit-Suisse-Broker knapp 9 Millionen US-Dollar zu. Konkret geht es um gut 8,7 Millionen US-Dollar für ausstehende Löhne und aufgeschobene Vergütungen.

Brisant: Das Panel stellte fest, dass Credit Suisse bei der Streichung aufgeschobener Vergütungen in böser Absicht gehandelt habe. UBS war als Rechtsnachfolgerin ebenfalls Beklagte im Verfahren. Das Urteil könnte zudem Signalwirkung für weitere Forderungen im Umfeld des Archegos-Skandals haben – jener Affäre, die Credit Suisse Verluste von mehr als 5,5 Milliarden US-Dollar eingebrockt hatte.

Operativ stark – Aktie aber unter dem 50-Tage-Trend

Operativ kam UBS zuletzt mit Rückenwind daher. Für das vierte Quartal 2025 meldete die Bank einen Nettogewinn von 1,2 Milliarden US-Dollar (+56% zum Vorjahr), im Gesamtjahr 2025 lag der Nettogewinn bei 7,8 Milliarden US-Dollar (+53%). Die verwalteten Vermögen überstiegen 7 Billionen US-Dollar, ein Plus von 15%. Zudem schlägt der Verwaltungsrat eine Dividende von 1,10 US-Dollar je Aktie vor (+22%) und meldete den Abschluss eines Aktienrückkaufprogramms über 3 Milliarden US-Dollar.

Am Markt spiegelt sich diese operative Stärke zuletzt nicht eins zu eins. Der Schlusskurs vom Freitag lag bei 35,07 Euro, über 30 Tage steht ein Minus von 12,89% zu Buche. Auffällig: Der Kurs liegt rund 9,29% unter dem 50-Tage-Durchschnitt (38,66 Euro) – ein Hinweis darauf, dass der Titel kurzfristig weiter Gegenwind spürt, obwohl er knapp über dem 200-Tage-Durchschnitt notiert.

Zum Integrationsfortschritt nennt UBS konkrete Zwischenstände: Rund 85% der Schweizer Konten sind migriert, die kumulierten Bruttokosteneinsparungen liegen bei 10,7 Milliarden US-Dollar. Die Synergieziele wurden auf 13,5 Milliarden US-Dollar erhöht. Bis Ende März will UBS zudem die Migration der Schweizer Buchungszentren abschließen – ein zentraler Baustein, um die angestrebten Synergien operativ abzusichern.

Im Kalender steht als nächster Fixpunkt die Generalversammlung am 15. April 2026. Bis dahin bleibt die Lage klar umrissen: UBS treibt die Integration voran und stärkt das Board – gleichzeitig zeigt das FINRA-Urteil, dass juristische Altlasten aus dem Credit-Suisse-Komplex die Bank noch eine Weile begleiten können.

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