Varta Aktie: Bedroht von neuen Hürden?
Verfassungsrichter lehnen Beschwerde gegen den Sanierungsplan ab. Kapitalherabsetzung auf null Euro steht unmittelbar bevor, was zum Ausscheiden aller Kleinaktionäre führt.

Kurz zusammengefasst
- Verfassungsklage der Aktionäre scheitert in Karlsruhe
- Grundkapital wird auf null Euro reduziert
- Neue Investoren übernehmen den Batteriehersteller
- Börsennotierung wird eingestellt
Die Verfassungsbeschwerde mehrerer Aktionäre gegen den umstrittenen Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Laut Mitteilung des Gerichts in Karlsruhe sei die Beschwerde unzulässig. Die Klage richtete sich gegen Entscheidungen des Amts- und Landgerichts, die den Sanierungsweg unter Ausschluss der Kleinaktionäre ermöglichten. Der Rettungsplan im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG sieht eine Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro vor, was für freie Aktionäre den vollständigen Verlust ihrer Investition bedeutet. Die Kleinanleger hatten einen Eingriff in ihr Eigentum gerügt und die Rechtmäßigkeit des Restrukturierungsplans angezweifelt. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass sich die Beschwerde nicht ausreichend mit den Ausführungen des Landgerichts auseinandersetze und sich zudem nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften richte. Eine weitere Verfassungsbeschwerde in dieser Angelegenheit ist in Karlsruhe noch anhängig.
Kapitalmaßnahmen stehen unmittelbar bevor
Parallel dazu teilte die VARTA AG mit, dass sie kurzfristig mit dem Wirksamwerden der im Restrukturierungsplan vorgesehenen Kapitalmaßnahmen rechnet. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung der Kapitalherabsetzung auf null Euro und der gleichzeitigen Kapitalerhöhung beschlossen. Die neu ausgegebenen Aktien wurden ausschließlich von einer vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär Michael Tojner kontrollierten Gesellschaft, einer Beteiligungsgesellschaft der Porsche AG sowie einer von beiden gehaltenen Gesellschaft gezeichnet. Die Eintragung dieser Maßnahmen ins Handelsregister führt zum kompensationslosen Ausscheiden aller bisherigen Aktionäre durch das Erlöschen der derzeit ausgegebenen Aktien und zum Delisting. Die Aktien, die noch Anfang März 2024 bei 15,89 Euro notierten und mittlerweile auf etwa 1,36 Euro gefallen sind, werden nach der Handelsregistereintragung durch die depotführenden Institute ausgebucht. Im Rahmen der Restrukturierung werden MT InvestCo und Porsche der Gesellschaft Barmittel von rund 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen, während weitere 20 Millionen Euro durch die Übertragung von Geschäftsanteilen an Grundstücksgesellschaften eingebracht werden.
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