Jetzt versteht keiner mehr etwas. Donald Trump hat sich gestern zu den Autozöllen geäußert. Ab dem 3. Mai soll es „Erleichterungen“ für die Autobauer geben. Ich warne Sie jetzt schon. Denn die neuen Regelungen sind mehr als nur „verwirrend“. Es wird „wild“.
Trumps „neue“ Autozölle
25% Zoll auf importierte Autoteile: Ein 25%iger Zoll soll auf eine breite Palette importierter Autoteile in Kraft treten. Dies umfasst Komponenten wie Motoren, Getriebe, Antriebsstrangteile und elektrische Komponenten, unabhängig von ihrem Ursprungsland (außer wie unten für USMCA angegeben).
USMCA-Teile: Für Autoteile, die unter dem United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) präferenzielle Behandlung erfahren, wird der 25%ige Zoll nicht angewendet, bis ein Verfahren vom Handelsminister und der Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) eingerichtet wurde, um den Zoll ausschließlich auf den Wert des nicht-US-amerikanischen Inhalts dieser Teile anzuwenden. Es wird erwartet, dass dieses Verfahren bis zum 3. Mai in Kraft ist.
Rückerstattung/Anrechnung für in den USA montierte Fahrzeuge: Autohersteller, die Fahrzeuge in den USA montieren, können eine Importzollanpassungsanrechnung für gezahlte Zölle auf importierte Teile beantragen.
Für das erste Jahr (3. April 2025 bis 30. April 2026) kann die Anrechnung bis zu 3,75 % des Hersteller-Listenpreises (MSRP) aller in den USA montierten Automobile betragen.
Für das zweite Jahr (1. Mai 2026 bis 30. April 2027) beträgt die Anrechnung bis zu 2,5 % des MSRP-Wertes von in den USA montierten Fahrzeugen.
Diese Anrechnung soll die gezahlten Zölle auf Teile berücksichtigen, die einen Teil des Fahrzeugwerts ausmachen (15 % im ersten Jahr, 10 % im zweiten).
Fahrzeuge müssen in den Vereinigten Staaten endmontiert werden, um anspruchsberechtigt zu sein.
Keine Kumulierung von Zöllen: Die 25%igen Autozölle werden nicht auf bestehende Zölle auf Stahl und Aluminium aufgeschlagen.
Auswirkungen auf Volkswagen
Bei genauerer Betrachtung könnten sich hier Erleichterungen für Volkswagen ergeben. Denn für Fahrzeuge, die VW in Mexiko herstellt, könnte die Regelung für USMCA-Teile greifen. Zusätzlich produziert VW auch in den USA. Damit besteht der Anspruch auf die angekündigten Rückerstattungen der Zölle auf importierte Teile.
Bei VW rechnet man noch
Die Volkswagen-Aktie profitiert bislang von diesen Neuigkeiten nicht. Vermutlich rechnet man im Konzern und bei den Analysten noch, um die Auswirkungen dieser komplizierten Regelungen quantitativ zu erfassen. Die nächsten Tage werden konkrete Zahlen bringen.
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