Volkswagen Aktie: Juristische Baustellen

VW muss einem gekündigten Manager Gehalt nachzahlen; Audi erhält für sein geplantes Werk in Georgia Fördermittel.

Eduard Altmann ·
Industrieanlage mit Schornsteinen am Wasser, Volkswagen Group Schild an der Fassade (KI-generiertes Symbolbild)
Symbolbild, KI-generiert

Kurz zusammengefasst

  • Haftbefehl gegen angeklagten Ex-Manager
  • Beschwerde gegen Haftbefehl eingelegt
  • VW zahlt rund 300.000 Euro Gehalt
  • Audi erhält Fördermittel für Georgia-Werk

Gleich an mehreren Fronten beschäftigt die Justiz den Wolfsburger Autobauer. Ein Haftbefehl im Dieselprozess und ein verlorener Arbeitsrechtsstreit setzen die Aktie am Freitag zeitweise unter Druck. Gleichzeitig treibt Tochter Audi ihre US-Pläne voran.

Haftbefehl im vierten Dieselprozess

Im vierten größeren Braunschweiger Betrugsprozess zur Dieselaffäre ist gegen einen der drei angeklagten Ex-Führungskräfte Haftbefehl ergangen. Das Landgericht Braunschweig will damit die Durchführung des Verfahrens sichern. Der 66-Jährige hat Beschwerde eingelegt.

Der Prozessauftakt hatte sich verzögert. Am Montag fehlte der Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen, nach Ansicht des Vorsitzenden Richters war er nicht ausreichend entschuldigt. Beim zweiten Anlauf am Donnerstag erschien er zwar, verfolgte die Verlesung der Anklage aber gehend im Saal. Sitzen bereite ihm zu große Schmerzen, sagte er.

Den drei Männern wird vorgeworfen, die illegale Abschalteinrichtung mitentwickelt oder nicht gegen die Weiterentwicklung der Software eingeschritten zu sein. Geplant sind etwa 150 Verhandlungstage bis Ende 2028. Die Aktie gab im XETRA-Handel zeitweise 2,5 Prozent auf 70,1 Euro nach.

Niederlage gegen gekündigten Manager

Zusätzlich muss VW einem gekündigten Manager rund 300.000 Euro Gehalt nachzahlen, so das Arbeitsgericht Braunschweig. Im September hatte es einem zweiten Manager bereits rund 200.000 Euro zugesprochen. Der Konzern hatte beiden gekündigt, weil sie interne Revisionsberichte zu den Modellen Crafter und Grand California unbefugt weitergegeben haben sollen, unter anderem an das Landeskriminalamt.

Die fristlose Kündigung war laut Gericht nicht fristgerecht, die ordentliche Trennung aber wirksam. VW muss daher die Differenz zahlen. Eigene Forderungen, darunter etwa 380.000 Euro Anwaltskosten, wies das Gericht ab. Auch Auskunft über die Meldungen der Manager bekommt der Konzern nicht.

VW teilt die Auffassung nicht und will das Landesarbeitsgericht Hannover einschalten. Die Kläger berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz. Ihre Millionenklage auf Schadenersatz scheiterte bereits in Hannover, nun liegt sie beim Bundesarbeitsgericht.

Audi plant größer in Georgia

Ein Lichtblick kommt aus den USA. Für das erste US-Montagewerk nahe Macon im Bundesstaat Georgia, Investition rund 4 Milliarden Dollar, erhält Audi laut veröffentlichten Unterlagen steuerliche Anreize und Zuschüsse in dreistelliger Millionenhöhe. Geplant sind 200.000 SUVs jährlich und 4.500 Beschäftigte, Produktionsstart in den frühen 2030er-Jahren.

Erwogen wird eine zweite Phase für weitere 3 Milliarden Dollar mit 3.000 zusätzlichen Stellen bis 2033. Audi lehnte einen Kommentar ab. Zollerleichterungen könnten das Projekt stützen: Audi drängte nach Informationen aus dem Umfeld darauf, den Zollsatz von 15 auf 7,5 Prozent zu senken. Erwartet wird eine Einigung bei etwa 10 Prozent. Die Zölle kosteten Audi 2025 rund 1,2 Milliarden Euro.

Tarifrunde im Hintergrund

Für die VW-Beschäftigten wird getrennt von der Metall-Flächentarifrunde verhandelt. Der Haustarifvertrag läuft zum Jahresende aus. In Niedersachsen endete die dritte Runde der Flächentarifverhandlungen am Freitag ohne Ergebnis. Die IG Metall fordert fünf Prozent mehr Geld, die Arbeitgeber bieten bislang 1,3 Prozent ab Juli 2028 sowie eine Einmalzahlung.

Die Haustarifverhandlungen bei VW beginnen am 24. November in Emden.

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Volkswagen Aktie

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– 1,52 EUR -2,13 %
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Sektor Zyklischer Konsum
Div.-Rendite 7,31 %
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Ø Kursziel 101,96 EUR
ISIN: DE0007664039 WKN: 766403

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