Die juristische Aufarbeitung des Diesel-Skandals bei Volkswagen zieht sich wie ein Kaugummi, und ein aktueller Richterspruch in Braunschweig wirft erneut ein Schlaglicht auf die kostspielige Vergangenheit des Autoriesen. Fast ein Jahrzehnt nach dem Auffliegen der Manipulationen im September 2015 scheint für den Wolfsburger Konzern noch lange keine Ruhe einzukehren. Was bedeutet dieses jüngste Urteil für das Unternehmen und seine gebeutelten Aktionäre?
Das jüngste Urteil: Mehr als nur symbolische Strafen?
Im Diesel-Prozess vor dem Landgericht Braunschweig wurden nun vier ehemalige Führungskräfte schuldig gesprochen. Die Urteile fielen dabei durchaus empfindlich aus: Zwei der Angeklagten müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis – ein ehemaliger Leiter der Dieselmotoren-Entwicklung erhielt sogar viereinhalb Jahre Haft, ein früherer Leiter der Antriebselektronik zwei Jahre und sieben Monate. Zwei weitere Ex-Mitarbeiter kamen mit Bewährungsstrafen davon. Doch rechtskräftig ist dieser Spruch noch nicht; die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Für Volkswagen selbst summieren sich die Kosten der Affäre bislang auf gigantische 33 Milliarden Euro. An der Börse sorgte die Nachricht für eine leichte positive Bewegung: Der VW-Titel konnte am Montag zeitweise um 1,39 Prozent auf 94,80 Euro zulegen. Ist das schon die erhoffte Erleichterung?
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Die Büchse der Pandora: Noch viele offene Fragen
Wohl kaum, denn die Braunschweiger Richter machten unmissverständlich klar, dass die vier Verurteilten nicht die alleinige Verantwortung für den Betrug tragen. Es gebe weitere Involvierte in Schlüsselrollen, die teils gar nicht angeklagt seien. Zudem übte der Vorsitzende Richter scharfe Kritik an Zeugenaussagen, die teils vorsätzlich unzutreffend oder ungenau gewesen sein sollen – ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Wahrheit noch lange nicht vollständig ans Licht gekommen ist. Die Verurteilten selbst sehen sich als Bauernopfer in einem viel größeren Spiel.
Und tatsächlich: Die juristische Aufarbeitung ist mit diesem Urteil keineswegs abgeschlossen. In Braunschweig sind noch vier weitere Strafverfahren gegen insgesamt 31 Angeklagte aus dem Diesel-Komplex offen. Auch die Causa des ehemaligen Konzernchefs Martin Winterkorn, dessen Verfahren aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt wurde, ist weiterhin ungeklärt. Ob und wann sein Prozess fortgesetzt werden kann, steht in den Sternen.
Zwischen Altlasten und neuen Herausforderungen
Während die juristischen Nachwehen des Dieselskandals den Konzern also weiterhin fest im Griff haben, gibt es an anderer Front zumindest zaghafte Anzeichen einer Besserung. So zeigte der europäische Automarkt im April erstmals in diesem Jahr leichte Erholungstendenzen, mit einem knappen Plus von 1,3 Prozent bei den Neuzulassungen in der EU. Auf das Gesamtjahr gerechnet bleibt hier jedoch noch ein Minus bestehen.
Gleichzeitig lauern neue Unwägbarkeiten, wie etwa die Drohung möglicher neuer US-Strafzölle, die europäische Hersteller empfindlich treffen könnten. Für Volkswagen bleibt die Lage also komplex und von vielen Unsicherheiten geprägt. Die Bewältigung der Vergangenheit und die Gestaltung der Zukunft unter erschwerten Marktbedingungen – das dürfte die eigentliche Mammutaufgabe bleiben.
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